Was man über Hartz IV wissen sollte

submitted by mochonty on 02/02/14 1

Über 4 Millionen Menschen leben von Hartz IV. Viele von diesen Empfängern lassen sich von der ARGE mit ihren Fallmanagern terrorisieren und in den Wahnsinn treiben. ALG-2 Empfänger werden belästigt, bedroht und zum Verzweifeln gebracht. Die Medien betreiben sogar Hetze gegen die ALG-2 Empfänger, besonders eine "Zeitung" mit vier Buchstaben. Die wenigsten der ALG-2 Empfänger wissen, dass man sich dagegen wehren kann. Denn das gesamte Hartz IV Gesetz ist illegal und verstößt gegen unsere Grundrechte. Wussten Sie, dass Maßnahmen und 1-Euro-Jobs als Zwangsarbeit gelten? Wussten Sie, dass Zwangsarbeit strafbar ist? Viele ALG-2 Empfänger unterschreiben eine EGV (Eingliederungsvereinbarung), in dem Glauben, dann ihre Ruhe zu haben. Ein Irrtum! Haben Sie erst einmal eine EGV unterschrieben, sind sie dem Terror der ARGE schutzlos ausgeliefert. Daher sollten Sie niemals eine EGV unterschreiben, auch wenn man Ihnen mit Kürzungen oder Sanktionen droht. Sie können nämlich erst bestraft werden, wenn sie eine EGV unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift einer EGV geben Sie der ARGE Ihr Einverständnis bestraft zu werden! Dies bedeutet: Keine EGV = keine Sanktionen, keine Maßnahmen Wenn Sie eine EGV nicht unterschreiben, wird Ihr Fallmanager höchstwahrscheinlich eine EGV per Verwaltungsakt erlassen. Diesem können Sie jedoch gelassen entgegen sehen, denn 1) das SGB sieht keine Sanktionen bei einer EGV per Verwaltungsakt vor 2) ist eine per Verwaltungsakt erlassene EGV nichtig (Vertragsfreiheit). Legen Sie dagegen Widerspruch ein, selbst wenn er abgelehnt wird, brauchen Sie die nächsten Eingliederungsvereinbarungen nicht unterschreiben und somit keine Maßnahmen antreten. Bedenken Sie: Wenn es Gesetz wäre, müssten Sie es nicht unterschreiben. Was tun bei Sanktionen? Sanktionen nach § 31 SGB II sind nicht zulässig, da diese gegen die Grundrechte verstoßen! Wer sanktioniert wird, kann Klage beim Gericht einrichen und sich auf Artikel 1 Absatz 1 GG und Artikel 20 Absatz 1 GG berufen! Sanktionen sind somit nicht zulässig, da das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip verletzt wird! Weitere Informationen, wie man sich gegen Hartz IV Terror, 1-Euro Jobs und sinnlose Maßnahmen wehrt, findet man hier: www.hartz4-plattform.de/ www.gegen-hartz.de/ www.elo-forum.org/ h4r-media.bubblespace.de/index.php?cat=Radio%20Channel

Leave a comment

Be the first to comment

Email
Message
×
Embed video on a website or blog
Width
px
Height
px
×
Join Huzzaz
Start collecting all your favorite videos
×
Log in
Join Huzzaz

facebook login
×
Retrieve username and password
Name
Enter your email address to retrieve your username and password
(Check your spam folder if you don't find it in your inbox)

×