Wenn der Rentenantrag seitens der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wird, bleibt dem Versicherten nur der Widerspruch. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, dann bleibt nur noch der Weg vor das Sozialgericht. Wie funktioniert das genau? Welche Fristen muss ich beachten? Welche Kosten kommen auf mich zu? Diese und weitere Fragen beantwortet die Fachanwältin für Sozialrecht Dr. jur. Gudrun Doering-Striening aus Essen im Interview mit Dirk R. Schuchardt von rentenfernsehen.de.