Gekürzte Leistung oder Strafanzeige - wenn Hartz-IV-Empfänger ihre Pflichten nicht erfüllen, gehen die Jobcenter drastisch vor. Doch nicht immer ist das gerechtfertigt. Bitte auf "Mehr anzeigen" klicken. Die "Umschau" ist zwei Fällen nachgegangen. www.mdr.de/umschau/jobcenter132.html Anmerkung: Herr Schulze hat sich nicht bei einem Arbeitgeber beworben. Es handelte sich vielmehr um einen Maßnahmeträger. Einem Maßnahmeträger hat ein Lebenslauf nicht zu interessieren. (Datenschutz) Einen Betroffenen durch Sanktionen zu zwingen, seine Rechte laut Gesetz aufzugeben, dürfte einen Straftatbestand darstellen. Das Jobcenter Leipzig begeht also unbehelligt Straftaten! papa-lars.de/?p=120 Auch die Frau im Beitrag, hat nichts verkehrt gemacht. der Fehler lag beim Jobcenter Leipzig, welches es einfach versäumt hatte, das erhöhte Kindergeld auf die Leistung anzurechnen. Ich kann der Frau nur raten, gegen das Jobcenter Leipzig eine Strafanzeige wegen Rufschädigung zu stellen.