...die ersten 15 Sekunden sind ohne Bild ...sorry Arbeitsrechtler gehen schon lange davon aus, dass die Christlichen Gewerkschaften statt der Interessen der Arbeitnehmer EHER die der Arbeitgeber vertreten. Nun hat auch das Arbeitsgericht in Berlin festgestellt, dass die Christlichen Gewerkschaften in der Zeitarbeit nicht die Merkmale einer Gewerkschaft trügen, die von ihr ausgehandelten Tarifverträge also ungültig seien. Ungültige Tarifverträge. Es drohen den Leihfirmen Nachzahlungen in Milliardenhöhe. Nicht nur von den klagenden Leiharbeitern sondern auch von den Sozialversicherungsträgern.