Bald geht es den Leihbuden an den Kragen...Rückforderungen in Milliarden

submitted by mochonty on 02/02/14 1

Das Arbeitsgericht Berlin hat in erster Instanz festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig ist. Der "Tarifgemeinschaft" fehle es an der Sozialmächtigkeit. Noch ist die Entscheidung nur in der ersten Instanz erfolgt, also nicht rechtskräftig. Die rechtlichen Folgen für die Arbeitnehmer wären jedoch äußerst positiv. So würde durch den Wegfall der "Tarifverträge" der CGZP der Grundsatz der gleichen Bezahlung gelten. Das heißt: Arbeitnehmer könnten einen Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften RÜCKWIRKEND für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren haben.

Leave a comment

Be the first to comment

Email
Message
×
Embed video on a website or blog
Width
px
Height
px
×
Join Huzzaz
Start collecting all your favorite videos
×
Log in
Join Huzzaz

facebook login
×
Retrieve username and password
Name
Enter your email address to retrieve your username and password
(Check your spam folder if you don't find it in your inbox)

×