Das Arbeitsgericht Berlin hat in erster Instanz festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig ist. Der "Tarifgemeinschaft" fehle es an der Sozialmächtigkeit. Noch ist die Entscheidung nur in der ersten Instanz erfolgt, also nicht rechtskräftig. Die rechtlichen Folgen für die Arbeitnehmer wären jedoch äußerst positiv. So würde durch den Wegfall der "Tarifverträge" der CGZP der Grundsatz der gleichen Bezahlung gelten. Das heißt: Arbeitnehmer könnten einen Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften RÜCKWIRKEND für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren haben.