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1Devozki | 03/02/21
Wie ich an anderer Stelle schon schrieb: Prüfen auch Sie ihren Agenturvertrag genau. Manche Agenturinhaber/innen scheuen nicht vor rechtswidrigen Inhalten zurück. Zwar kommen sie damit, wie der aktuelle Fall zeigt, vor Gericht meist nicht durch, doch wer möchte es schon auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen? In diesem aktuellen Fall weigerte sich die Escortagentur, Fotos einer ehemalig vermittelten Escortdame von der Agenturhomepage zu nehmen und begründete dies mit einer Klausel im Vertrag. Die Fotos wurden von der Agentur bezahlt und somit sollten: escortlist.vip/